20.09.2006,
Wendt, Carl-FriedrichDas Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetz
Mit dem "Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetz" beabsichtigt die Bundesregierung u.a. eine teilweise Reform der Erbschaftssteuer. Im Falle der Erbschaft oder Schenkung wird die entsprechende Steuer auf Betriebsvermögen für einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet und für jedes Jahr der Fortführung des Betriebes in Höhe eines Zehntels erlassen ("abgeschmolzen"). Bei Veräußerung oder Entnahme vor Ablauf dieser Frist muss anteilige Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet werden. Nach derzeitigem Diskussionsstand gilt dies jedoch nur für produktives Betriebsvermögen und bei vollständigem Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze im Zeitpunkt des Erwerbs für die Dauer von zehn Jahren. Nicht produktives Betriebsvermögen verliert den bisherigen Bewertungsabschlag (Ausnahme: Fremdfinanzierung). Der Fall der Insolvenz wiederum soll zur Schenkungs- oder Erbschaftssteuerpflicht führen. Erwartet wird auch eine Regelung zur Frage der Bewertung von Immobilien, wozu im übrigen die Verfassungsgerichtsentscheidung nach wie vor aussteht. Der entsprechende Kabinettsbeschluss soll Ende August 2006 und das Inkrafttreten des Gesetzes mit dem 01.01.2007 erfolgen. Daher sollten die bisher getroffenen Übergangsregelungen überprüft und eine Analyse des Betriebsvermögens vorgenommen werden. Auch sind die bisherigen testamentarischen Verfügungen zu überdenken und die gesellschaftsvertraglichen Regelungen anzupassen.