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FACHBEITRÄGE


Archiv 2007

Nach Rechtsgebieten:    

10.01.2007, Weischede, Thomas

Unzulässigkeit von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten
Aufhebungsantrag nicht vergessen


Mit Urteil vom 24. Mai 2006 (Az. 4 C 9/04) hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung des OVG Berlin (Urteil vom 30. Januar 2004 - OVG 2 B 18/02) und des VG Berlin (Urteil vom 18. Juli 2002 - VG 13 A 424.01) bestätigt, dass das im Baugesetzbuch geregelte Sanierungsrecht keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung von Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten enthält. Diese Festlegungen sind daher rechtswidrig und können nicht zum Inhalt einer Nebenbestimmung (Auflage) im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Sanierungsgenehmigung gemacht werden. Dementsprechend besteht ein durchsetzbarer Anspruch des Antragstellers gegenüber dem Land Berlin, die beantragte Sanierungsgenehmigung ohne diese Auflage zu erteilen.

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